2/14.6.6 Gestaltungsformen der Stiftung

Autoren: Klinkner/Fußangel/Janzen/Rätsch/Wagener

Auch die Erscheinungs- und Gestaltungsformen (Anlagenpolitik) der Stiftung mit ihren funktionalen Unterschieden haben Einfluss auf die Stiftungsorganisation sowie auf die Kompetenzausstattung und die Größe der einzelnen Organe und Gremien:

Kapital(fonds)trägerstiftungen mit großer Vermögensausstattung benötigen vielfach die besondere Kompetenz für Vermögensverwaltung/-anlage innerhalb des Vorstands. Dies hat meist die Einbindung eines entsprechenden Experten und damit auch einen höheren Personalbedarf zur Folge. Dabei kann sich der Vorstand auch externen sachkundigen Dritten bedienen. Im Zweifel muss der Vorstand bei komplexen Anlagen einen Sachverständigen bemühen, um sich einer zivilrechtlichen Pflichtverletzung nicht auszusetzen.