Autorin: Staaßen |
Der Entlastungsbetrag ist eine Leistung der sozialen Pflegeversicherung, die im Rahmen häuslicher Pflege zur Entlastung pflegender Angehöriger sowie zur Förderung der Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags gezahlt wird (§ 45b Abs. 1 Satz 2 SGB XI). Der maximale Entlastungsbetrag liegt bei 125 €/Monat (§ 45b Abs. 1 Satz 1 SGB XI). Eine Antragstellung ist nicht erforderlich, es müssen lediglich Belege über die in Anspruch genommenen Leistungen bei der Pflegekasse eingereicht werden (§ 45b Abs. 2 SGB XI). Konkret sind Erstattungen für folgende Leistungsangebote vorgesehen (§ 45b Abs. 1 Satz 3 SGB XI):
Tages- bzw. Nachtpflege | |
Pflegesachleistungen der ambulanten Pflegedienste | |
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