Autorin: Kestler |
Wer kinderlos und unverheiratet stirbt, dessen Nachlass verteilt sich oft weitläufig in der Verwandtschaft, denn an die Stelle der bereits verstorbenen Eltern treten als Erben dessen Abkömmlinge, also Geschwister und, sofern diese ebenfalls vorverstorben sind, Neffen und Nichten des Erblassers (§ 1925 BGB). Bei Einsetzung eines oder mehrerer Erben in einem Testament sind Pflichtteilsansprüche von möglicherweise noch lebenden Eltern zu berücksichtigen.
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