Lösung

Autorin: Kestler

Als alleinstehende Person kann Otto Weber ein Einzeltestament errichten, in dem er seinen Neffen zum Alleinerben einsetzt. Wenn Otto Weber dann verstirbt, wird Norbert Neumann aufgrund dieses Testaments Alleinerbe seines Onkels. Enterbt sind damit Ottos Webers Eltern und sein Bruder. Den Eltern steht nach § 2303 BGB ein Pflichtteilsanspruch zu. Sie wären, da Otto Weber nicht verheiratet ist und keine Kinder hat, als gesetzliche Erben berufen gewesen. Durch das Testament sind sie enterbt worden. Jedem von ihnen steht damit ein Pflichtteilsanspruch i.H.v. 1/4 des Nachlasswerts zu. Der Anspruch ist gegen Norbert Neumann als Erben zu richten.

Waren die Eltern vorverstorben, würde zwar Otto Webers Bruder Bertram nach gesetzlicher Erbfolge an die Stelle seiner Eltern treten und damit seinen Bruder Otto beerben, ein Pflichtteilsanspruch steht ihm jedoch nicht zu (zum Pflichtteil siehe Einführung 6.1.4 und Mandatssituation 6.4, zur Erstellung eines Testaments siehe Einführung 6.1.3.2 und 6.1.3.3).

Hinweis

Stirbt Otto Weber plötzlich bei einem Verkehrsunfall, ohne ein Testament errichtet zu haben, beerben ihn seine Eltern je zur Hälfte. Norbert Neumann erhält nichts.

Stirbt Otto Weber nach seinen Eltern, ohne ein Testament errichtet zu haben, wird sein Bruder Bertram Weber Alleinerbe. Norbert Neumann erhält nichts.