Steuerrechtliche Aspekte

Autor: Engels

In dem Fall, dass Otto Weber unerwartet verstirbt, ohne ein Testament errichtet zu haben, wäre das steuerrechtliche Ergebnis für seine Erben - dann seine Eltern je zur Hälfte - ungünstig. Otto Webers Eltern könnten nur ein Freibetrag i.H.v. jeweils 20.000 € in Anspruch nehmen, jedoch auf der Grundlage der Steuerklasse I Nr. 4 (siehe 6.2.1).

Daher ist auch aus steuerrechtlicher Sicht die Errichtung eines Einzeltestaments zugunsten seines Neffen Norbert Neumann die Gestaltungsmöglichkeit der Wahl. Wird Norbert Neumann aufgrund des Testaments Alleinerbe, so beläuft sich der Freibetrag ebenfalls auf lediglich 20.000 € unter Berücksichtigung des Tarifs der Steuerklasse II Nr. 3. Gegebenenfalls ist der Pflichtteilsanspruch der Eltern mit jeweils 20.000 € Freibetrag als Abzugsbetrag zu berücksichtigen, falls der Erblasser Otto Weber vor seinen Eltern verstirbt.

Letzte redaktionelle Änderung: 14.10.2019