Expertentipps

Autorin: Kestler

Eine alleinstehende Person kann nur ein Einzeltestament errichten. Es kann handschriftlich verfasst oder notariell beurkundet werden.

Oft wird übersehen, dass bei kinderlosen Erblassern, unabhängig davon, ob sie verheiratet oder alleinstehend sind, deren Eltern, sofern diese noch leben, ein Pflichtteilsanspruch zusteht.

Zwar treten Geschwister des Erblassers in der Erbfolge an die Stelle vorverstorbener Eltern, diesen Geschwistern steht aber kein Pflichtteilsanspruch zu, sollten sie testamentarisch enterbt sein.