Lösung

Autoren: Kestler/Blusz/Rothmund

Wenn die Eheleute nichts geregelt haben, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Nach dem Tod von Felix von der Aue würde er von seiner Frau zu 3/4 beerbt. Das restliche Viertel ginge je zur Hälfte an seine beiden Eltern. Da der Vater bereits vorverstorben ist, würde sein Bruder Marius an dessen Stelle treten.

Im Ergebnis würde Felix von der Aue zu folgenden Quoten beerbt:

zu 3/4 von Sarah von der Aue, seiner Ehefrau,

zu 1/8 von Margarethe von der Aue, seiner Mutter,

zu 1/8 von Marius von der Aue, seinem Bruder.

Die drei Miterben würden eine Erbengemeinschaft bilden. Für Sarah von der Aue bedeutete dies, dass sie nicht allein über das ererbte Vermögen verfügen könnte, sondern bis zur Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft auf die Mitwirkung ihrer Schwiegermutter und ihres Schwagers angewiesen wäre. Im Ergebnis erhielten diese beiden zusammen 1/4 des Nachlasswerts.

Um dies zu verhindern, ist Felix und Sarah von der Aue zu empfehlen, ein gemeinschaftliches Testament zu errichten, in dem sie sich gegenseitig zu Erben einsetzen. Nur so können sie vermeiden, dass der überlebende Ehegatte zusammen mit Eltern und Geschwistern des verstorbenen Partners erbt.