Steuerrechtliche Aspekte

Autor: Engels

Für die Tochter aus erster Ehe, Tina Wirth, gibt es einen Freibetrag i.H.v. 400.000 € in der Steuerklasse I Nr. 2.

Der Ehefrau Mathilde Wirth steht ein Freibetrag i.H.v. 500.000 € in der Steuerklasse I Nr. 1 ggf. zuzüglich des Familienheims gem. § 13 Abs. 1 Nr. 4b und c ErbStG (siehe 6.2.2.3) und weiterer Befreiungen (siehe 6.2.2) zu. Die Pflichtteilsansprüche von Tina Wirth werden als Nachlassverbindlichkeit abgezogen.

Ob sich steuerrechtlich Gestaltungsüberlegungen im Vorfeld anbieten, kommt u.a. auf die Höhe des Vermögens im Verhältnis zu den Steuerfreibeträgen und Steuerbefreiungen an. Auch hier kann eine Zuwendung unter Lebenden in Betracht kommen, verbunden mit einer Anrechnung auf den Pflichtteil und/oder einem Pflichtteilsverzicht für Tina Wirth.

Letzte redaktionelle Änderung: 14.10.2019