Autorin: Kestler |
Die §§ 2303 ff. BGB regeln das Pflichtteilsrecht, nämlich die verfassungsrechtlich garantierte Mindesteilhabe nächster Angehöriger am Nachlass des Verstorbenen. Voraussetzung für das Bestehen eines ordentlichen Pflichtteilsanspruchs ist, dass der Berechtigte entweder durch Verfügung von Todes wegen (Testament oder Erbvertrag) vollständig von der Erbfolge ausgeschlossen wird, oder aber der Berechtigte wird zwar letztwillig bedacht, erhält jedoch weniger, als ihm nach den Vorschriften über das Pflichtteilsrecht zusteht. Dem Pflichtteilsberechtigten steht ein ganzes Bündel von Ansprüchen gegen den Erben zu. Die Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen ist daher langwierig und rechtlich anspruchsvoll.
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