Verfahrensrechtliche Handhabung

Autorin: Kestler

Wenn Werner Wirth seine Ehefrau zur Alleinerbin einsetzt ohne Berücksichtigung seiner Tochter, ist er dem Risiko ausgesetzt, dass sie als Pflichtteilsberechtigte zunächst gegen die Erbin ihre Ansprüche auf Auskunft, Wertermittlung und Zahlung außergerichtlich geltend macht. Führen außergerichtliche Verhandlungen mit der Erbin nicht zum Erfolg, wird die Pflichtteilsberechtigte ihre Ansprüche im Wege der Stufenklage gerichtlich geltend machen. Denn auch ohne Bezifferung des Zahlungsantrags wird die Verjährung des Zahlungsanspruchs durch dessen Rechtshängigkeit gehemmt.