Lösung

Autorin: Kestler

Wird Mathilde Wirth Alleinerbin ihres Ehemannes aufgrund eines Testaments, so ist Tina With enterbt. Ihr steht aber ein Pflichtteilsanspruch zu. Der ordentliche Pflichtteilsanspruch richtet sich immer gegen den Erben. Der Pflichtteilsanspruch ist ein reiner Geldanspruch. Tina Wirth erhält demnach keinen Anteil an Nachlassgegenständen, sondern einen Anspruch auf Zahlung eines Geldbetrags aus dem Wert des Nachlasses in Höhe ihrer Pflichtteilsquote. Die Pflichtteilsquote beträgt die Hälfte ihrer gesetzlichen Erbquote. Ohne das Testament von Werner Wirth würde sie nach gesetzlicher Erbfolge ihren Vater zu 1/2 beerben. Ihre Pflichtteilsquote beträgt die Hälfte hiervon, demnach 1/4.

Tina Wirth steht gegen ihre Stiefmutter ein Anspruch auf Auskunft über den Umfang des Nachlasses zu. Mathilde Wirth ist verpflichtet, ein Verzeichnis zu erstellen, in dem sämtliche Nachlassgegenstände am Todestag aufgeführt werden. Zusätzlich kann Tina Wirth die Ermittlung des Werts der aufgeführten Nachlassgegenstände verlangen. In diesem Fall ist ihre Stiefmutter verpflichtet, deren Wert beispielsweise durch Sachverständigengutachten zu ermitteln. Die Kosten hierfür trägt der Nachlass. Das Verzeichnis enthält nicht nur sämtliche Aktivposten, sondern auch vom Erblasser eingegangene Verbindlichkeiten, beispielsweise Darlehen, und Nachlassverbindlichkeiten, wie etwa Beerdigungskosten.