Autorin: Jördens |
In der Praxis einer Pflegeeinrichtung lassen sich Unstimmigkeiten bei Kostenerhöhungen vermeiden, indem die Änderungen fristgerecht vier Wochen im Voraus angekündigt werden. In der Regel passiert dies Anfang des Jahres, im zeitlichen Zusammenhang mit eventuellen neuen Pflegesätzen. Missverständnisse lassen sich vermeiden, indem dem Bewohner klar erläutert wird, was im Höchstfall an Mehrkosten auf ihn zukommen kann. Innerhalb der vier Wochen steht ihm dann aufgrund der Erhöhung ein Sonderkündigungsrecht zu.
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