Sachverhalt

Autorin: Melle

Brunhild Beiermann ist Betreiberin eines Alten- und Pflegeheims. Mit Wirkung vom 10.09.2013 schloss sie mit der Rentnerin Regina Rotenbach einen Wohn- und Betreuungsvertrag. Mit Schreiben vom 15.07.2014 kündigte Brunhild Beiermann gegenüber Regina Rotenbach die Steigerung der Investitionskosten ab dem 01.09.2014 an. Danach sollten die monatlich zu zahlenden Investitionskosten von 280,50 € auf 720,30 € steigen. Zum Ende des Schreibens führt Brunhild Beiermann aus:

"Bei den oben genannten Entgelten handelt es sich um Planwerte. Die tatsächliche Erhöhung der Investitionskosten und der Beginn wird Ihnen in den nächsten Wochen ebenfalls schriftlich mitgeteilt."

Mit Schreiben vom 15.08.2014 gab Brunhild Beiermann die geplante Steigerung der Investitionskosten ab dem 01.09.2014 bekannt. In diesem Schreiben führt sie u.a. aus:

"Bezug nehmend auf unser Schreiben von Juli 2014 möchten wir Ihnen rechtzeitig gemäß § 9 Abs. 2 Wohn- und Betreuungsgesetz die Änderung der Investitionskosten für das Altenwohnzentrum mitteilen."

Konkret wurde mitgeteilt, dass der bisherige Investitionssatz von monatlich 280,50 € auf 720,30 € erhöht wird. Das Schreiben endete mit folgendem Satz:

"Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist deshalb nicht unterschrieben."