Autorin: Kestler |
Aufgrund des Typenzwangs im Erbrecht kann ein Testament nur handschriftlich oder notariell beurkundet (öffentliches Testament) errichtet werden (siehe Einführung 6.1.3.1, zu den Formalien des handschriftlichen Testaments siehe Einführung 6.1.3.2, ebenso verfahrensrechtliche Handhabung zu Mandatssituation 6.1).
Testen Sie "Steuerportal Seniorenberatung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|