1 Allgemeine Abrechnungshinweise für Rechtsanwälte

Autoren: Klatt/Wolf/Blusz/Rothmund

Das Seniorenrecht ist ein Tätigkeitsfeld des Rechtsanwalts, für das es keine besonderen Gebührenregelungen gibt. Die Tätigkeit des Rechtsanwalts unterliegt damit den allgemeinen Regelungen des RVG. Die anwaltliche Vergütung können neben dem Rechtsanwalt auch Prozesspfleger sowie alle rechtsbesorgenden Leistungen erbringende Mitglieder der Rechtsanwaltskammern, also z.B. Partnerschaftsgesellschaften, fordern.

Damit eine anwaltliche Vergütung überhaupt verlangt werden kann, bedarf es eines Mandatsvertrags. Ein solcher kommt i.d.R. durch die schlichte Inanspruchnahme der Anwaltsleistung, also der Tätigkeit des Rechtsanwalts, zustande; ein schriftlicher Mandatsvertrag ist insoweit eher die Ausnahme.

Soweit Vorschriften über die Vergütung des Rechtsanwalts nach RVG bestehen, so sind diese gesetzlichen Gebühren auch abrechenbar, es sei denn, es ist mit dem Mandanten anderes vereinbart (vgl. nachfolgend 1.5). Wie in allen anderen Tätigkeitsbereichen im Rahmen der anwaltlichen Beratung oder Vertretung dürfen Rechtsanwälte aus berufsrechtlichen Gründen nicht unentgeltlich rechtsberatend tätig werden. Sie müssen also, sofern nicht durch eine Vergütungsvereinbarung etwas anderes geregelt ist, auf Grundlage des RVG abrechnen.

1.1 Tätigkeiten des Rechtsanwalts - gesetzlich geregelt oder nicht?