Autorin: Kestler |
Die Eltern von Kindern mit Behinderung sehen nicht ein, dass nach ihrem Tod Sozialleistungen für ihr Kind aufgrund des ererbten Vermögens eingestellt werden. Nachdem das Erbe für die Versorgung des Kindes aufgebraucht ist, werden auf Antrag hin erneut staatliche Leistungen bewilligt. Das Erbe ist dann aufgebraucht, ohne dass es zu einer langfristigen Verbesserung der Lebensqualität des Kindes beigetragen hätte. Eltern möchten mit der Gestaltung eines Behindertentestaments vielmehr erreichen, dass mit dem ererbten Vermögen über die grundlegende Versorgung durch staatliche Leistungen hinaus ihr Kind weiterhin die Annehmlichkeiten erfährt, die sie ihm auch zu Lebzeiten selbst zugewandt hatten.
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