Lösung

Autorin: Kestler

Den Eheleuten ist ein sogenanntes Behindertentestament mit Erbschaftslösung zu empfehlen. Darin sollten sie den behinderten Sohn Benjamin zum Miterben neben dem Überlebenden von ihnen mit einer Quote von 1/8, seiner Pflichtteilsquote, einsetzen. In Bezug auf beide Erbteile wird Vor- und Nacherbschaft angeordnet, wobei der überlebende Ehepartner von sämtlichen gesetzlichen Beschränkungen befreit wird. Damit verringert sich der Pflichtteil des behinderten Kindes im zweiten Todesfall. Zum Nacherben sollten sie den überlebenden Ehegatten, ersatzweise die gemeinsame Tochter Susanne Meistermann, ernennen.

Für den zweiten Todesfall bestimmen sie Susanne und Benjamin Meistermann als Miterben je zur Hälfte, wobei Benjamin erneut als nicht befreiter Vorerbe einzusetzen ist. Als Nacherbin bei seinem Tod bestimmen die Eheleute Meistermann die Tochter Susanne. Für deren Erbteil sind keine Beschränkungen vorzusehen.

Über den Erbteil von Benjamin sollten Michael und Friederike Meistermann die Testamentsvollstreckung als Dauervollstreckung auf Lebenszeit ihres Sohns anordnen. Der Testamentsvollstrecker erhält dann die Aufgabe, das ererbte Vermögen zu verwalten und Benjamin daraus im Testament festgelegte Annehmlichkeiten zu finanzieren. Dabei sollte festgelegt werden, dass der Testamentsvollstrecker auch auf die Substanz des Vermögens zurückgreifen darf.