Steuerrechtliche Aspekte

Autor: Engels

Zu den steuerrechtlichen Aspekten ist zunächst auf die Mandatssituation 6.11 in Bezug auf die Vor- und Nacherbschaft zu verweisen. Es gelten im Übrigen die Steuerklassen, Freibeträge und Tarife in Bezug auf den jeweiligen Begünstigten, wie sie in der Einführung (unter 6.1) dargestellt sind.

Der BGH hat bereits in einem Urteil vom 20.10.19933)

festgestellt, dass nicht aufgebrauchte Erträgnisse aus dem Vorerbschaftsvermögen des Behinderten auf den Sozialhilfeträger übergeleitet sind. Gleichzeitig endet die sozialhilferechtliche Bedarfsgemeinschaft mit dem Tod der Eltern. Die Eltern sind in diesem Fall befugt, zu verfügen, dass das Erbe nach dem Tod des behinderten Kindes an ein weiteres Kind fällt. Hierbei gehen Testierfreiheit und Schutz der Familie den Interessen der Allgemeinheit vor, so dass sozialrechtliche Regelungen zurückstehen müssen.

3)

BGH, Urt. v. 20.10.1993 - , NJW 1994, .