Expertentipps

Autorin: Kestler

In der Beratung zur Gestaltung eines Behindertentestaments sind die Eltern ausdrücklich nach Personenversicherungen mit einem Bezugsrecht im Todesfall zu fragen. Die Versicherungssumme fällt nicht in den Nachlass, sondern an die benannte Person mit der Folge, dass eine Schenkung vorliegt, die Pflichtteilsergänzungsansprüche auslöst. Den Eltern ist zu raten, entweder das Bezugsrecht zu streichen, so dass die Versicherungssumme in den Nachlass fällt und das behinderte Kind daran seinen Erbteil bzw. Vermächtnisquote erhält, oder ein zusätzliches Vermächtnis wegen möglicher Pflichtteilsergänzung auszusetzen.

Das Behindertentestament ist ein sowohl in Gestaltung als auch Handhabung nach dem Erbfall kompliziertes Konstrukt. Durch geschickte Kombination mehrerer erbrechtlicher Instrumente kann der Zugriff des Staates auf das vom Kind ererbte Vermögen verhindert werden. Im Ergebnis erhält das Kind weiter staatliche Leistungen und kann sich zusätzliche Vorzüge aus dem Nachlass finanzieren.