Autoren: Blusz/Rothmund |
In der Praxis ist zu beachten und mit den Mandanten zu besprechen, dass die Beurkundung des Ehevertrags bei einem deutschen Notar ggf. erhebliche Notargebühren auslösen kann. Erfolgt der Güterstandswechsel in zwei oder drei Schritten, können die Gebühren ganz signifikant sein.
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