Lösung

Autoren: Blusz/Rothmund

Zur Lösung dieses Problem der ungleichen Vermögensbestände bietet sich eine Umverteilung des Vermögens zwischen den Ehegatten im Rahmen der sogenannten Güterstandsschaukel an. Durch die gleichmäßigere Verteilung des Vermögens lassen sich Freibeträge anschließender Schenkungen in die (über-)nächste Generation deutlich effektiver ausnutzen (vgl. ausführlich Einleitung 6.2.1.2). Wichtig ist hierbei die Frage, in welchem Güterstand die Ehegatten leben.

Möglichkeit 1: Die Eheleute leben im Güterstand der Zugewinngemeinschaft

In diesem Fall ist den Eheleuten Schulz die Durchführung eines Güterstandswechsels zu empfehlen, mittels dessen sie sowohl die Schenkung des hälftigen Miteigentums an der Immobilie in Italien bereinigen können als auch für einen Vermögensausgleich untereinander zur effektiven Nutzung der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Freibeträge sorgen können.

Während die Zuwendung des Familienheims nach §  13 Abs.  1 Nr. 4a ErbStG schenkungsteuerfrei ist, ist die Übernahme des Kaufpreises mit Kaufnebenkosten, vorbehaltlich eines Freibetrags nach §  16 Abs.  1 Nr. 1 ErbStG, für eine Ferienimmobilie grundsätzlich schenkungsteuerpflichtig.

Der Güterstandswechsel der Ehegatten wird grundsätzlich wie folgt aussehen:

Schritt 1: