Kurzüberblick

Autoren: Blusz/Rothmund

Im Rahmen ihrer Nachfolgeplanung sollten sich die zukünftigen Erblasser auch darüber Gedanken machen, wie sie bereits lebzeitig die erbschaft- und schenkungsteuerlichen Freibeträge beider Ehegatten nach §  16 ErbStG durch Schenkungen an die nachfolgenden Generationen gezielt ausnutzen können. Oft steht man dabei vor dem Problem, dass nur ein Ehegatte Vermögen hat und die Freibeträge des anderen Ehegatten bei Schenkungen an die gemeinsamen Kinder so ungenutzt bleiben.

Letzte redaktionelle Änderung: 11.09.2020