Sachverhalt

Autoren: Mainz-Kwasniok/Klatt

Verena Kainz Mutter Gerlinde Ammerland kommt ins Heim und beantragt Sozialhilfe. Verena Kainz erhält eine Rechtswahrungsanzeige, mit der sie zur Leistung von Unterhalt für ihre Mutter aufgefordert wird. Vera Kainz verdient bereinigt 1.000 € monatlich. Sie hat im Internet recherchiert, dass ihr Selbstbehalt 1.800 € beträgt, und war sich daher sicher, dass sie nichts zahlen muss. Damit hielt sie die Sache für erledigt und hat dem Sozialamt nie Auskunft gegeben.

Nun hat sie eine Antragsschrift - Stufenantrag Auskunft/Unterhaltszahlung - erhalten und will wissen, wie sie hiermit umgehen soll.

Ihr Ehemann Holger Kainz verdient bereinigt 3.000 € monatlich. Der Bedarf ihrer Mutter Gerlinde Ammerland ist zutreffend festgestellt. Sie besitzt weder Vermögen, noch reicht ihr Einkommen aus, um ihren Bedarf aus eigenen Mitteln zu decken.

Letzte redaktionelle Änderung: 27.06.2022