13.6 EStR 2005
Stand: 16.12.2005
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Zu § 13 EStG

13.6 EStR 2005 Buchführung bei Gartenbaubetrieben, Saatzuchtbetrieben, Baumschulen und ähnlichen Betrieben

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13.6 EStR 2005 Buchführung bei Gartenbaubetrieben, Saatzuchtbetrieben, Baumschulen und ähnlichen Betrieben

13.6 Buchführung bei Gartenbaubetrieben, Saatzuchtbetrieben, Baumschulen und ähnlichen Betrieben

EStR 2005 ( Einkommensteuer-Richtlinien 2005 )

1Auch bei Gartenbaubetrieben, Saatzuchtbetrieben, Baumschulen und ähnlichen Betrieben ist ein Anbauverzeichnis zu führen (§ 142 AO). 2Ist einer dieser Betriebe ein Gewerbebetrieb im Sinne des § 15 EStG, ist § 142 AO nicht unmittelbar anwendbar. 3Dennoch hat der Stpfl. Bücher zu führen, die inhaltlich diesem Erfordernis entsprechen. 4Andernfalls ist die Buchführung nicht so gestaltet, dass sie die zuverlässige Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle und des Vermögens ermöglicht und gewährleistet.