§ 3 BedplanR
Stand: 06.09.2012
zuletzt geändert durch:
Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Bedarfsplanungs-Richtlinie: Aufnahme bisher unbeplanter Arztgruppen und Übergangsregelung, BAnz. AT 21.09.2012 B4
3. Abschnitt: Feststellung des allgemeinen Versorgungsgrades als Ausgangsrelation für die Prüfung von Überver...

§ 3 BedplanR Maßstäbe für die Bestimmung der Arztgruppen

§ 3 Maßstäbe für die Bestimmung der Arztgruppen

BedplanR ( Bedarfsplanungs-Richtlinie )

Die Bestimmung der Arztgruppen in § 4 erfolgt nach ihrer Versorgungsausrichtung oder in Anlehnung an die (Muster-)Weiterbildungsordnung.