§ 37 Abrechnungsunterlagen und Datenträgeraustausch
EKV ( Arzt-/Ersatzkassen-Vertrag )
Die Aufbereitung der Abrechnungsunterlagen sowie das Nähere über den Datenträgeraustausch sind in einer besonderen vertraglichen Vereinbarung geregelt (Anlage 6).
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