§ 55 BMV-Ae
Stand: 08.06.2007
zuletzt geändert durch:
, Deutsches Ärzteblatt S. 337
13. Abschnitt Allgemeine Regeln zur vertragsärztlichen Gesamtvergütung und ihren Abrechnungsgrundlagen

§ 55 BMV-Ae Abrechnungsunterlagen und Datenträgeraustausch

§ 55 Abrechnungsunterlagen und Datenträgeraustausch

BMV-Ae ( Bundesmantelvertrag - Ärzte )

Die Aufbereitung der Abrechnungsunterlagen sowie das Nähere über den Datenträgeraustausch sind in einer besonderen vertraglichen Vereinbarung geregelt (Anlage 6).