§ 6 BedplanR
Stand: 06.09.2012
zuletzt geändert durch:
Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Bedarfsplanungs-Richtlinie: Aufnahme bisher unbeplanter Arztgruppen und Übergangsregelung, BAnz. AT 21.09.2012 B4
3. Abschnitt: Feststellung des allgemeinen Versorgungsgrades als Ausgangsrelation für die Prüfung von Überver...

§ 6 BedplanR Planungskategorien

§ 6 Planungskategorien

BedplanR ( Bedarfsplanungs-Richtlinie )

Für die Feststellung der Allgemeinen Verhältniszahlen und die Überversorgung werden die Planungsbereiche folgenden raumordnungsspezifischen Planungskategorien zugeordnet: 1. Regionstyp 1 (Agglomerationsräume) 1Im Regionstyp 1 werden Regionen zusammengefasst, die Oberzentren mit einer Größenordnung von über 300 000 Einwohnern - oder eine Bevölkerungsdichte um oder über 300 E/qkm haben. 2Im Einzelnen werden folgende Regionen untergliedert:

Ordnungs-Nr. 1 Kernstädte im Regionstyp 1: Dies sind kreisfreie Städte mit mehr als 100 000 Einwohnern.
Ordnungs-Nr. 2 Hochverdichtete Kreise im Regionstyp 1: Dies sind solche mit einer Dichte von 300 E/qkm und mehr.
Ordnungs-Nr. 3 Verdichtete Kreise im Regionstyp 1: Dies sind Kreise mit einer Dichte von 150 E/qkm und mehr, jedoch unter 300 E/qkm.
Ordnungs-Nr. 4 Ländliche Kreise im Regionstyp 1: Dies sind Kreise und Kreisregionen mit einer Dichte unter 150 E/qkm.

2. Regionstyp 2 (verstädterte Räume): 1Der Regionstyp 2 umfasst Regionen mit Oberzentren über 100 000 Einwohnern - oder einer Bevölkerungsdichte von über 150 E/qkm bei einer Mindestdichte von 100 E/qkm, die nicht Agglomerationsräume sind. 2Diese Regionen werden gegliedert in:

Ordnungs-Nr. 5 Kernstädte im Regionstyp 2: Dies sind kreisfreie Städte von über 100 000 Einwohnern.
Ordnungs-Nr. 6 Verdichtete Kreise im Regionstyp 2: Dies sind Kreise und Kreisregionen mit einer Dichte von 150 E/qkm und mehr.
Ordnungs-Nr. 7 Ländliche Kreise im Regionstyp 2: Dies sind Kreise und Kreisregionen mit einer Dichte unter 150 E/qkm.
3. Regionstyp 3 (ländliche Räume): 1Der Regionstyp 3 umfasst Regionen mit einer Bevölkerungsdichte von weniger als 150 E/qkm und ohne Oberzentren von über 100 000 Einwohnern sowie Regionen mit Oberzentren von über 100 000 Einwohnern und einer Dichte um oder unter 100 E/qkm. 2Diese Regionen werden gegliedert in:

Ordnungs-Nr. 8 Ländliche Kreise höherer Dichte: Dies sind Kreise und Kreisregionen mit einer Dichte von 100 E/qkm und mehr.
Ordnungs-Nr. 9 Ländliche Kreise geringerer Dichte: Dies sind Kreise und Kreisregionen mit einer Dichte von unter 100 E/qkm.
4. Sonderregionen:

Ordnungs-Nr. 10 Kreisfreie Städte und Landkreise des Ruhrgebiets (Anlage 3.2).