R 10.1 EStR 2005
Stand: 16.12.2005
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Zu § 10 EStG

R 10.1 EStR 2005 Sonderausgaben (Allgemeines)

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R 10.1 EStR 2005 Sonderausgaben (Allgemeines)

R 10.1 Sonderausgaben (Allgemeines)

EStR 2005 ( Einkommensteuer-Richtlinien 2005 )

Bei Ehegatten, die nach § 26b EStG zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, kommt es für den Abzug von Sonderausgaben nicht darauf an, ob sie der Ehemann oder die Ehefrau geleistet hat.