R 10f EStR 2005
Stand: 16.12.2005
zuletzt geändert durch:
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Zu § 10f EStG

R 10f EStR 2005 Steuerbegünstigung für zu eigenen Wohnzwecken genutzte Baudenkmale und Gebäude in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen

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R 10f EStR 2005 Steuerbegünstigung für zu eigenen Wohnzwecken genutzte Baudenkmale und Gebäude in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen

R 10f Steuerbegünstigung für zu eigenen Wohnzwecken genutzte Baudenkmale und Gebäude in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen

EStR 2005 ( Einkommensteuer-Richtlinien 2005 )

R 7h und R 7i gelten entsprechend.