R 1a EStR 2005
Stand: 16.12.2005
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Zu § 1a EStG

R 1a EStR 2005 Steuerpflicht

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R 1a EStR 2005 Steuerpflicht

R 1a Steuerpflicht

EStR 2005 ( Einkommensteuer-Richtlinien 2005 )

1Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig gemäß § 1 Abs. 2 EStG sind insbesondere von der Bundesrepublik Deutschland ins Ausland entsandte deutsche Staatsangehörige, die Mitglied einer diplomatischen Mission oder konsularischen Vertretung sind - einschließlich der zu ihrem Haushalt gehörenden Angehörigen -, soweit die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 EStG erfüllt sind. 2Für einen ausländischen Ehegatten gilt dies auch, wenn er die Staatsangehörigkeit des Empfangsstaates besitzt.