R 24.1 EStR 2005
Stand: 16.12.2005
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Zu § 24 EStG

R 24.1 EStR 2005 Begriff der Entschädigung im Sinne des § 24 Nr. 1 EStG

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R 24.1 EStR 2005 Begriff der Entschädigung im Sinne des § 24 Nr. 1 EStG

R 24.1 Begriff der Entschädigung im Sinne des § 24 Nr. 1 EStG

EStR 2005 ( Einkommensteuer-Richtlinien 2005 )

Der Entschädigungsbegriff des § 24 Nr. 1 EStG setzt in seiner zu Buchstabe a und b gleichmäßig geltenden Bedeutung voraus, dass der Stpfl. infolge einer Beeinträchtigung der durch die einzelne Vorschrift geschützten Güter einen finanziellen Schaden erlitten hat und die Zahlung unmittelbar dazu bestimmt ist, diesen Schaden auszugleichen.