R 32.1 EStR 2005
Stand: 16.12.2005
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Zu § 32 EStG

R 32.1 EStR 2005 Im ersten Grad mit dem Steuerpflichtigen verwandte Kinder

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R 32.1 EStR 2005 Im ersten Grad mit dem Steuerpflichtigen verwandte Kinder

R 32.1 Im ersten Grad mit dem Steuerpflichtigen verwandte Kinder

EStR 2005 ( Einkommensteuer-Richtlinien 2005 )

- unbesetzt -