Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
1. Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Sechste Richtlinie - Räumlicher Geltungsbereich - Beförderungsleistungen, die zwischen zwei Punkten des nationalen Hoheitsgebiets, teilweise aber ausserhalb davon erfolgen - Keine Pflicht zur Besteuerung - Folgen - Nichteinbeziehung in die Bemessungsgrundlage für die eigenen Mittel - [Verordnung Nr. 2892/77 des Rates - Richtlinie 77/388 des Rates] -
EuGH, Urteil vom 13.03.1990 - Aktenzeichen Rs C-30/89
DRsp Nr. 2006/17674
1. Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Sechste Richtlinie - Räumlicher Geltungsbereich - Beförderungsleistungen, die zwischen zwei Punkten des nationalen Hoheitsgebiets, teilweise aber ausserhalb davon erfolgen - Keine Pflicht zur Besteuerung - Folgen - Nichteinbeziehung in die Bemessungsgrundlage für die eigenen Mittel - [Verordnung Nr. 2892/77 des Rates - Richtlinie 77/388 des Rates] -
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