EuGH - Urteil vom 11.12.1990
Rs 47/88
Normen:
EWGV Art. 169 ; EWGV Art. 95 ; EWGV Art. 30 ;
Fundstellen:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

1. Steuerrecht - Inländische Abgaben - Artikel 95 EWG-Vertrag - Anwendungsbereich - Besteuerung eingeführter Waren bei fehlender gleichartiger oder konkurrierender inländischer Produktion - Ausschluß - Überhöhtes Steuerniveau - Unerheblich - Beurteilung anhand der Artikel 30 ff. EWG-Vertrag;

EuGH, Urteil vom 11.12.1990 - Aktenzeichen Rs 47/88

DRsp Nr. 2006/13887

1. Steuerrecht - Inländische Abgaben - Artikel 95 EWG-Vertrag - Anwendungsbereich - Besteuerung eingeführter Waren bei fehlender gleichartiger oder konkurrierender inländischer Produktion - Ausschluß - Überhöhtes Steuerniveau - Unerheblich - Beurteilung anhand der Artikel 30 ff. EWG-Vertrag;

»1. Artikel 95 EWG-Vertrag kann nicht gegen inländische Abgaben auf eingeführte Erzeugnisse ins Feld geführt werden, wenn es an einer gleichartigen oder konkurrierenden inländischen Produktion fehlt. Insbesondere bietet er keine Stütze für eine Beanstandung des überhöhten Niveaus etwaiger Steuern, mit denen die Mitgliedstaaten bestimmte Erzeugnisse belegen, wenn diese Steuern keinerlei diskriminierende oder schützende Wirkung zeitigen. Die Hemmnisse für den freien Warenverkehr, die eine solche Besteuerung herbeiführen kann, sind anhand der allgemeinen Regeln der Artikel 30 ff. EWG-Vertrag zu beurteilen.