Streitig ist, ob ein Darlehen zwischen Ehegatten steuerlich anzuerkennen ist und ob insoweit die Voraussetzungen für eine Änderung der bestandskräftigen Steuerfestsetzungen nach § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO vorliegen.
Die Kläger sind Ehegatten, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden. Der Kläger betreibt eine Brauerei mit Gastwirtschaft. Den Gewinn ermittelt er durch Betriebsvermögensvergleich. Die Klägerin arbeitet im Betrieb als Bürokraft; hierfür erhält sie einen geringen Arbeitslohn.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|