Die Beteiligten streiten um die Anwendbarkeit des § 15 Abs. 3 Nr. 1, 2. Alternative Einkommensteuergesetz (EStG).
Die Klägerin ist eine im Handelsregister eingetragene Kommanditgesellschaft, deren Gesellschaftszweck ausweislich § 1 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages die Verwaltung eigenen Vermögens ist. Persönlich haftende Gesellschafterin ohne Kapitalbeteiligung ist die ... GmbH. Neben der Komplementärin ist gem. § 7 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der einzige Kommanditist, Herr ..., mit Geschäftsführungsbefugnis ausgestattet.
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