BFH vom 07.12.1993
IX R 134/92

Abfluß von Werbungskosten durch Abbuchung vom Konto einer KG

BFH, vom 07.12.1993 - Aktenzeichen IX R 134/92

DRsp Nr. 1997/8647

Abfluß von Werbungskosten durch Abbuchung vom Konto einer KG

Erzielt der Gesellschafter einer KG außerdem Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung durch Beteiligung an einer Bauherrengemeinschaft, so können seine (Sonder-)Werbungskosten auch dadurch steuerlich wirksam abfließen, daß sie von einem Bankkonto der KG abgebucht werden, sofern die KG den Betrag als Entnahme des Gesellschafters behandelt.