Abgabenentstehung für Luftfahrzeuge; Zoll; Einfuhrumsatzsteuer
FG München, Urteil vom 13.12.2000 - Aktenzeichen 3 K 3574/97
DRsp Nr. 2001/8761
Abgabenentstehung für Luftfahrzeuge; Zoll; Einfuhrumsatzsteuer
Führt eine Person mit Wohnsitz im Inland ein Luftfahrzeug ein, ohne es zu gestellen oder anzumelden, wird Einfuhrabgabenschuldner gem. Art. 202 Abs. 3 ZK.