FG Saarland - Urteil vom 07.12.1999
1 K 293/96
Normen:
AO § 173 ;
Fundstellen:
EFG 2000, 158

Abgabenordnung; Korrektur eines nach einer Außenprüfung ergangenen Steuerbescheides

FG Saarland, Urteil vom 07.12.1999 - Aktenzeichen 1 K 293/96

DRsp Nr. 2001/2524

Abgabenordnung; Korrektur eines nach einer Außenprüfung ergangenen Steuerbescheides

Beginnt das FA nach Durchführung einer Außenprüfung, aber vor Erlass von Änderungsbescheiden mit einer Steuerfahndungsprüfung, so können deren Ergebnisse aufgrund des erhöhten Bestandsschutzes nach § 173 Abs. 2 AO nur dann zur Änderung zwischenzeitlich erlassener Bescheide führen, wenn sich der Verdacht einer Steuerhinterziehung oder leichtfertigen Steuerverkürzung bestätigt hat.

Normenkette:

AO § 173 ;

Tatbestand:

Die Klägerin bzw. deren Rechtsvorgängerin (künftig: Klägerin) ist umsatzsteuerrechtlich Organträger der Firma A. Diese betreibt u. a. einen Mischkohlehandel. Die A unterhielt seit Beginn der 70er Jahre geschäftliche Beziehungen zu Unternehmen der sog. Z Gruppe, und zwar der Firmen Y ... der Y ... und der W