FG Hamburg - Urteil vom 16.12.2002
VI 96/01
Normen:
EStG § 15 Abs. 2 Satz 1 ; EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ; GewStG § 2 Abs. 1 ;

Abgrenzung Arbeitnehmer/Gewerbetreibender

FG Hamburg, Urteil vom 16.12.2002 - Aktenzeichen VI 96/01

DRsp Nr. 2003/7304

Abgrenzung Arbeitnehmer/Gewerbetreibender

Erweist sich die Tätigkeit als nichtselbständige Arbeit, so liegen keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb vor und der Gewerbesteuermessbescheid ist aufzuheben.

Normenkette:

EStG § 15 Abs. 2 Satz 1 ; EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ; GewStG § 2 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob die Klägerin Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt hat.

Die Klägerin war seit Dezember 1985 mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 20 Stunden als Angestellte des V-Verlags (im folgenden: Verlag) tätig, der Bücher, Loseblattsammlungen und Fachzeitschriften für die Ernährungswirtschaft herausgibt, Seminare z.B. über Lebensmittelrecht veranstaltet und sich als Wissensdienstleister für den Gesamtbereich "Lebensmittel" versteht (www.v(...).de).