Die Beteiligten streiten um die Frage, ob Zahlungen der X-Bank (X-Bank) auf Genussscheinrechte als Einkünfte der im Ausland ansässigen Klägerin unter den Begriff der "Dividenden" oder der "Zinsen" im Sinne des einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommen fallen; nur im Fall der Dividenden besteht ein Besteuerungsrecht der Bundesrepublik Deutschland.
Die Klägerin ist eine in Großbritannien ansässige Kapitalgesellschaft.
Die Vorgängerin der Klägerin (Y-BANK Ltd.), deren Rechtsnachfolge diese angetreten hat, hatte Wandelgenussscheine (im Weiteren: Genussscheinrechte) der X-Bank erworben.
Die der Ausgabe dieser Genussscheinrechte zugrundeliegenden Vertragsbedingungen - Genussscheinbedingungen (GB) - lauteten auszugsweise:
§ 1
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