Abgrenzung privater und gewerblicher Wertpapiergeschäfte
FG Saarland, vom 07.12.1999 - Aktenzeichen 1 K 41/98
DRsp Nr. 2001/3205
Abgrenzung privater und gewerblicher Wertpapiergeschäfte
Bei Wertpapiergeschäften ist erst dann von Einkünften aus Gewerbebetrieb auszugehen, wenn im Rahmen einer gewissen Arbeitsorganisation (Büroräume, Sachmittel und ggf. auch Mitarbeiter) Wertpapiergeschäfte unter Ausnutzung der Marktbedingungen sowie Einsatz beruflicher Kenntnisse und Erfahrungen einer breiten Öffentlichkeit gegenüber angeboten werden.
Revision eingelegt (Az. beim BFH: III R 9/00 und III R 12/00)
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