I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist ein eingetragener Verein, dessen Satzungszweck die Förderung der Traberzucht, insbesondere durch Veranstalten von Trabrennen, ist. Der Hauptverband für Traberzucht (HVT), dessen Mitglied der Kläger ist, fördert und beaufsichtigt die Traberzucht und deren Leistungsprüfungen sowie andere Trabrennen. Der Kläger wie auch der HVT sind wegen Förderung der Tierzucht als gemeinnützig anerkannt.
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