Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) war Alleingesellschafter und Geschäftsführer der X-GmbH (im Folgenden: GmbH). Er gab seine Einkommensteuererklärung für das Streitjahr 1984 im April 1985 ab. Darin waren bei den Einkünften aus Kapitalvermögen Einnahmen in Höhe von 7 805 DM erklärt. Der zunächst ergangene Einkommensteuerbescheid für 1984 wurde nach einer ersten Änderung erneut durch den endgültig ergangenen und formell bestandskräftigen Einkommensteuerbescheid vom 23. August 1988 geändert.
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