Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 18.07.2022 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird endgültig auf 5.000 € festgesetzt.
Im Streit steht eine Entschädigung wegen der Ablehnung eines Nachbesetzungsverfahrens für die Praxis der Klägerin.
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