Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Zu entscheiden ist noch, ob der Beklagte eine Veranlagung der Klägerin zur Einkommensteuer 2013 bis 2015 zu Recht abgelehnt hat.
Die Klägerin ist polnische Staatsbürgerin. Sie war im Streitzeitraum sowie davor und auch danach bis zu dessen Tod im Februar 2018 als Pflegekraft unter anderem für Herrn I. T., wohnhaft in der T-Straße in [...] E-Stadt, tätig.
Während der Zeiträume, in denen sie Herrn T. pflegte, lebte sie in dessen Haus, in dem ihr ein Zimmer zur Verfügung gestellt wurde. Auch Küche und Bad konnte sie dort mitbenutzen. Die übrige Zeit lebte die Klägerin mit ihrer Familie in Polen, wo sie ebenfalls als Pflegerin tätig war.
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