I.
Die Kläger sind Ehegatten und wurden im Streitjahr zusammen zur Einkommensteuer (ESt) veranlagt. Der Kläger (Kl) erzielte nichtselbstständige Einkünfte aus einer Geschäftsführertätigkeit, die Klägerin (Klin) selbstständige Einkünfte als Steuerberaterin. Daneben erzielten beide Ehegatten Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und aus Kapitalvermögen.
Mangels Einreichung von Steuererklärungen schätzte der Beklagte (das Finanzamt -FA-) die Besteuerungsgrundlagen und setzte die ESt mit Bescheid vom 30.03.2006 auf ... EUR fest.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|