BFH - Urteil vom 15.10.2003
XI R 11/02
Normen:
EStG § 24 Nr. 1a § 34 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2004, 624
DStRE 2004, 505
GmbHR 2004, 515
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf, vom 18.03.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 17 K 4226/99

Ablösung einer Versorgungszusage im Rahmen der Liquidation

BFH, Urteil vom 15.10.2003 - Aktenzeichen XI R 11/02

DRsp Nr. 2004/4153

Ablösung einer Versorgungszusage im Rahmen der Liquidation

1. Bei einem zunächst freiwilligen Entschluss zum Anteilsverkauf kann eine Zwangslage zum Verzicht auf Versorgungsansprüche dadurch entstehen, dass der Erwerber nicht bereit ist, die Versorgungsverpflichtung zu übernehmen.2. Die Liquidation eines Unternehmens führt i.d.R. dazu, dass auf Veranlassung oder Druck des Unternehmens bestehende Arbeitsverhältnisse aufgelöst und Versorgungszusagen abgelöst werden.3. Ein Zwang zur Liquidation der Gesellschaft kann im Allgemeinen bejaht werden, wenn auch ein gesellschaftsfremder Unternehmer im Hinblick auf die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft die Liquidation beschlossen hätte.

Normenkette:

EStG § 24 Nr. 1a § 34 ;

Gründe: