Ablösung eines Nutzungsrechts aus einem Gebäude (§ 9 EStG)
BFH, vom 13.10.1993 - Aktenzeichen X R 81/91
DRsp Nr. 1997/8685
Ablösung eines Nutzungsrechts aus einem Gebäude (§ 9EStG)
Wird ein Wohnrecht durch eine Leibrentenvereinbarung abgelöst, so sind die Leibrenten Anschaffungskosten in Höhe ihres Barwerts und damit AfA-Bemessungsgrundlage, soweit sie auf das Gebäude entfallen. Der Barwert ist grundsätzlich nach §§ 13, 14 Bewertungsgesetz zu ermitteln.
Für die Praxis:
Der Ertragsanteil der Leibrente kann als Werbungskosten abziehbar sein.